REACH steht für Anmeldung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung (Restriction) von CHemikalien.
Das neue Chemikaliengesetz ist am 1. Juni 2007 nach zähen Verhandlungen in Kraft getreten. Durch diese neue Verordnung wird das ehemalige Chemikalienrecht in Europa vereinfacht und zentralisiert. Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt. Sie zwingt die Industrie erstmals, Chemikalien zu dokumentieren und zu testen. Doch durch den langen Verhandlungsprozess in Brüssel wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf klar geschwächt.
Über 90 Prozent aller Chemikalien, die sich heute auf dem europäischen Markt befinden sind nicht auf ihre Folgen für Gesundheit und Umwelt geprüft. Fast alle rund 104.000 Chemikalien, die man heute kennt, wurden vor 1981 erstmals produziert. Diese so genannten "Altstoffe" wurden nie ausreichend auf ihre Gefährlichkeit getestet. Mehr Daten hat man nur von jenen 3.500 "Neustoffen", die seit 1981 auf dem Markt sind.
"Selbst für Großchemikalien, von denen jährlich tausende Tonnen produziert werden, stehen in 80 Prozent der Fälle keine ausreichenden, verlässlichen Informationen über deren Gefährlichkeit zur Verfügung", stellte das Umweltbundesamt Berlin fest.
Nun müssen die Hersteller von Chemikalien die volle Verantwortung für ihre Stoffe übernehmen, nicht mehr die Behörden. Es werden nur Chemikalien auf den Markt gelassen, wenn bestimmte Stoffdaten vorliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass über die Chemikalien, die in der EU in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr vermarktet werden, ausreichende Informationen vorhanden sind und diese Informationen allen kommuniziert werden, die mit Chemikalien in Kontakt kommen vom Anwender bis zum Endverbraucher. |