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Wir sollen für Umweltschäden zahlen!
> 09.05.2007
Gesetzesänderung bei Haftung für Umweltschäden geplant



Für Umweltschäden, etwa durch gentechnisch veränderte Pflanzen, sollen künftig wir zahlen müssen!

Die Regierung bittet die Steuer­zahlerInnen für Umwelt­schäden zur Kasse. Umwelt­organi­sationen fordern Verursacherprinzip im Umwelthaftungsgesetz.

 

Die in der Plattform ÖKOBÜRO organisierten Umweltorganisationen GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF warnten vor einer  Verschlechterung bestehender Haftungsstandards durch das heute im Ministerrat zu beschließende Bundesumwelthaftungsgesetz. In einem offenen Brief an die Bundesminister Pröll, Molterer und Faymann forderten die UmweltschützerInnen unter anderem, dass die VerursacherInnen und nicht die SteuerzahlerInnen für Umweltschäden haften. Weiters muss im Rahmen des Umwelthaftungsgesetzes eine Sanierungshaftung für Schäden durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geschaffen werden. Die Bestimmungen zur Umweltbeschwerde, die Umweltorganisationen das Recht gibt, Entscheidungen und Unterlassungen der Behörde im Schadensfall gerichtlich prüfen zu lassen, muss europarechtskonform umgesetzt werden.

 

Die geplanten Regelungen erfolgen im Rahmen der bis zum 30. April 2007 umzusetzenden Umwelthaftungsrichtlinie der EU. Im Februar 2007 legte der Umweltminister einen Begutachtungsentwurf zu einem Bundes-Umwelthaftungsgesetz vor, zu welchem die Öffentlichkeit und die beteiligten Kreise Stellung nehmen konnten. Der geplante Ministerratsbeschluss vom 9. Mai 2007 weicht inhaltlich in allen wesentlichen Punkten vom Entwurf des Umweltministers vom Februar 2007 ab. Im Besonderen sollen die von den Großbetrieben geforderten Haftungsausschlussgründe für den "genehmigten Normalbetrieb" und das so genannte  "Entwicklungsrisiko" geschaffen werden. "Das Ergebnis dieser Regelung wäre eine Übertragung des Haftungsrisikos von den Verursachern von Umweltschäden auf die SteuerzahlerInnen", sagt WWF-Sprecher  Franko Petri. "Es ist für uns nicht vorstellbar, dass die SteuerzahlerInnen etwa für die Sanierung von Schäden für Umwelt und Landwirtschaft zahlen soll, die ein Unternehmen durch den Anbau von Gentech-Pflanzen verursacht", empört sich Jens Karg, Gentechnikexperte von GLOBAL 2000.

 

Es droht eine massive Verschlechterung des bestehenden Haftungsrechts. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, insbesondere jedoch für den Umwelt- und Finanzminister", stellt Greenpeace-Sprecher Steffen Nichtenberger klar.

 

"Die Umsetzung des derzeitigen Gesetzesvorschlags würde dazu führen, dass die zum Teil strengeren Haftungsbestimmungen, beispielsweise nach dem Wasserrecht, nicht mehr anwendbar oder wegen Gleichheitswidrigkeit der jeweiligen Gesetze verfassungswidrig und somit vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben wären", erläutert Umweltrechtsexperte Thomas Alge vom ÖKOBÜRO. "Die vorgeschlagene Regelung der Bundesregierung erfüllt nicht im Ansatz die Vorgaben der EU Richtlinie", schließt Alge.

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